Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
1. Anmeldung
1.1 Die Anmeldung erfolgt online und mit dem Eingang der Anmeldung erklären sich die/der Kursteilnehmer bzw. gesetzlicher Vertreter mit den AGB's der Schwimmschule einverstanden.
1.2 Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Kursbeschreibungen zu erfüllen. Bei weit einwickelten Kindern ist nach Absprache mit der Schwimmschule auch eine vorzeitigere Teilnahme als das Mindestalter in der Kursbeschreibung angegeben möglich.
Die Schwimmschule richtet sich nach dem biologischem Alter des Kindes.
1.3 Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind gesund ist und ohne Bedenken am Schwimmkurs teilnehmen kann. Bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen teilen Sie dies bitte der Schwimmschule mit. Auf Verlangen der Schwimmschule ist ein entsprechendes ärztliches Attest einzureichen.
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2. Zahlung
2.1 Die Bezahlung erfolgt mit der Anmeldung und wird direkt beglichen.
22 Minisport-Gutscheine können Sie einlösen. Hierfür senden Sie den Gutschein per Scan/Foto an info@schwimmkurse-stuttgart.de .
2.3 Wenn Sie die FamilienCard einlösen wollen, müssen Sie vorerst die Kursgebühren per Überweisung bezahlen und Sie erhalten nach Einreichung der Quittung die jeweilige Summe zurückerstattet. Mit der FamilienCard können Sie unter der Angebotsnummer 600006 an folgenden Abbuchungsstellen bezahlen:
- Bürgerbüros in den inneren und äußeren Stadtbezirken
- Bürgerinformationsstellen in den Bezirksrathäusern und Bürgerzentren
- Sozialamt, Dienststelle Freiwillige Leistungen des Sozialamtes, Eberhardstr. 33, 70173 Stuttgart (Mitte), 4. OG.
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3. Versicherungsschutz
3.1 Die Unfallverhütungsplicht und Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt erst mit dem Betreten des Schwimmbeckens und während der angesetzten Zeit des Schwimmkurses. Die Einhaltung der Hausordnung ist vorausgesetzt. Das Schwimmbecken darf nur nach Aufforderung oder Begleitung des Kursleiters betreten werden.
3.2 Für Wertsachen und Garderobe übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
3.3 Begleitperson bzw. gesetzlicher Vertreter warten während dem Schwimmkurs im Außenbereich und sind vor und nach dem Schwimmkurs für Ihre Kinder verantwortlich bzw. haften bei Sach- oder Personenschäden im vollem Umfang. Im falle einer gesundheitlichen Einschränkung des Kindes kann nach Absprache mit der Schwimmschule eine Begleitperson bzw. gesetzlicher Vertreter im Umkleideraum warten.
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4. Allgemeine Verhaltensregeln
4.1 Kursteilnehmer und Begleitperson verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und Zugangsbestimmung des jeweiligen Schwimmbades bzw. der jeweiligen Schule. Eine Missachtung der Regeln kann einen Ausschluss vom Schwimmkurs zur Folge haben und Sie haben hierbei kein Recht auf Erstattung der Kursgebühr.
4.2 Die Kursteilnehmer bzw. gesetzlicher Vertreter dürfen nur mit Anwesenheit des Kursleiters das Schwimmbad betreten.
4.3 In der Schwimmhalle bzw. im Schulgebäude wird nicht gerannt.
​4.4 Die Kursteilnehmer dürfen nicht eigenwillig vom Beckenrand springen.
4.5 Vor jedem Schwimmkurs bitte duschen und gesetzlicher Vertreter die hierbei helfen ziehen Ihre Straßenschuhe aus.
4.6 In der Schwimmhalle bzw. im Schulgebäude sind keine Videos oder Fotos erlaubt.
4.7 Die Kursteilnehmer bzw. gesetzlicher Vertreter haben für den allgemeinen Gesundheitsschutz und Hausregeln den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten.
4.8 Begleitperson bzw. gesetzlicher Vertreter warten während dem Schwimmkurs im Außenbereich und können nicht beim Schwimmkurs zuschauen. Im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung des Kindes kann nach Absprache mit der Schwimmschule eine Begleitperson bzw. gesetzlicher Vertreter im Umkleideraum warten.
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5. Abmeldung der Kursteilnehmer
5.1 Ein Rücktritt und Abmeldung des Schwimmkurses ist schriftlich bzw. per Mail bis zu 4 Wochen vor dem 1. Schwimmkurs möglich. Für den Aufwand werden 10% der Schwimmkursgebühren einbehalten. Bei späterer Abmeldung haben Sie kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühren. Nach Absprache mit der Schwimmschule wird eine passende Ersatzperson akzeptiert.
5.2 Bei Abwesenheit oder vorzeitigen Abbruch des Schwimmkurses erhalten Sie keine Rückerstattung
5.3 Bei krankheitsbedingten Abmeldungen besteht die Möglichkeit von maximal zwei Nachholterminen. Dies ist ausschließlich während des gebuchten Kursblockes und bei freien Kapazitäten in einem leistungsgerechtem Schwimmkurs möglich. Diese ergeben sich durch rechtzeitiger Kursabsage der Kursteilnehmer. Die freien Plätze werden dann an Interessenten für Nachholtermine weitergegeben. Hierbei kann es zur kurzfristigen Terminvergabe kommen. Der Nachholtermin kann nicht verschoben werden und es werden keine alternative Termine angeboten. Liegen keine Abmeldungen vor und die gewünschten Kurse sind ausgebucht, so ist das Nachholen nicht möglich.
6. Kursabsage der Schwimmschule
6.1 Bei Ausfall eines Schwimmkurses durch die Schwimmschule (Krankheitsausfall des Kursleiters, technischer Defekt im Schwimmbad oder andere nicht vorhersehbare Ereignisse) wird der Schwimmkurs nachgeholt. In der Regel wird der Nachholkurs am Ende des Kursblockes am selben Tag und Uhrzeit drangehängt. Eine Erstattung der Kursgebühren ist nicht möglich.
6.2 Die Schwimmkurse können nur durchführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Durch die Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung des Schwimmkurses. Sollte wegen zu geringer Teilnehmerzahl der gebuchte Kurs nicht stattfinden, behält die Schwimmschule das Recht die Schwimmkurse zu verschieben. Tag und Uhrzeit bleiben hierbei wie vereinbart.
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7. Erfolgsgarantien und Ziele
7.1 Das Ziel des Schwimmkurses ist, jedes Kind in seinen Möglichkeiten bzw. in seinem Entwicklungstempo bei jedem Schwimmkurs zu verbessern. Erfolsgarantien gibt es aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung des Kindes hierbei keine. Die Schwimmkurse werden ausschließlich von qualifizierten und erfahreneren Schwimmkursleitern absolviert. Sollten keine Verbesserungen erreicht werden oder gibt es Verhaltensstörungen der Schüler erfolgt der Kontakt der Schwimmschule mit den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern unverzüglich. Eine Rückmeldung und Austausch des Schwimmkurses ist durch die begrenzte Zeit der Räumlichkeit leider nicht ausführlich direkt nach dem Schwimmkurs möglich. Sie können sich aber gerne telefonisch oder per Mail informieren. Hierzu erhalten Sie direkte Information und Auskunft vom Schwimmkursleiter.
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8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist das jeweilige Schwimmbad, für das der Schwimmkurs gebucht wurde.
8.2 Änderungen erfordern die Schriftform.
8.3 Gerichtsstand ist Stuttgart.
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Stand: 30. November 2022
schwimmkurse-stuttgart.de
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